Welchen Ausweis benötige ich ?
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| | Verbrauchsbasierter Energieausweis (auch „Verbrauchsausweis") oder bedarfsbasierter Energieausweis (auch „Bedarfsausweis") Seit dem 01.01.2009 muss für alle Wohngebäude und seit dem 01.07.2009 auch für alle Nicht-Wohngebäude ein Ausweis ausgestellt werden! Dieser Energieausweis muss der Eigentümer bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes vorlegen. Eine Ausnahme bilden lediglich Baudenkmäler und Denkmalgeschützte Gebäude, sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von höchstens 50m² ! |
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Besitzen Sie eine Immobilie mit weniger als 5 Wohnungen? Ist das Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 entstanden? → Dann benötigen Sie den Bedarfsausweis | | Ausnahme: Das Gebäude erreicht durch den Bau oder eine spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. → Dann reicht auch der Verbrauchsausweis! |