Am 26.03.2009 wurden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende Neuerungen veröffentlicht (nur die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst):
Bei allen Neubauten, also Wohngebäude oder Gewerbegebäude ist die bisherige Obergrenze für den zulässigen sogenannten Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt worden. Der Primärenenergiebedarf bezeichnet den ökologischen Wert eines Gebäudes, berücksichtigt also die Energie für Heizung und Warmwasser, aber auch die Verluste, die bei der Gewinnung, der Aufbereitung und dem Transport dieser Rohstoffe entstehen.
Bei allen Neubauten muss die Wärmedämmung um durchschnittlich 15 Prozent leistungsfähiger sein als in der Energieeinsparverordnung von 2007.
Der Eigentümer kann sich nun entscheiden, ob er bei einer Umbaumaßnahme lieber die Anforderungen an Dach, Fenster, Fassade u.s.w. um 30 Prozent erhöht, oder den Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent senkt und zusätzlich die Dämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent erhöht.
Bei begehbaren Geschossen muss dieses bis Ende 2011 gedämmt werden, falls das darüberliegende Dach ungedämmt ist.
Nachtstromspeicheröfen werden ab 2020 nach und nach außer Betrieb genommen.
Auch die Qualitätskontrollen sollen verbessert werden, dazu einige wichtige Punkte:
Bei der Modernisierung von Altbauten muss künftig der Bauunternehmer dem Eigentümer durch eine Erklärung bestätigen, daß er die EnEV sowohl baulich, als auch anlagentechnisch eingehalten hat.
Diese Unternehmererklärung muss auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Verstöße gegen einige Neubau-und Modernisierungsanforderungen der EnEV, oder die Verwendung von falschen Gebäudedaten bei der Ausstellung von Energieausweisen, werden künftig mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet.
Die Bezirksschornsteinfeger sollen mit der Durchführung von Sichtprüfungen an Heizungsanlagen beauftragt werden.
Seit dem 1. April 2009 gelten in folgenden Programmen der KfW Förderbank neue Zinskonditionen:
Finanzierung von Umweltinvestitionen:
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (237, 247, 238, 248)